- Beräumung von Schnee z. B. auf Gehwegen, Einfahrten, Flachdächern, Treppen, Parkplätzen und anderer großer Flächen
- Schneeabfuhr und Schneeverlagerung
- Streuen von Flächen unter Verwendung abstumpfender Mittel gegen Eis- und Schneeglätte
- Lieferung, Befüllung, Reinigung und Entsorgung von Streugut
- Kurzfristige Übernahme des Winter- und Streudienstes zum Beispiel als Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Unsere Stammkundschaft befindet sich in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla. Daher kennen und halten wir uns an die Vorgaben gemäß § 6 „Umfang des Winterdienstes“ der Satzung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla über die „Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung und zum Winterdienst (Straßenreinigung- und Winterdienstsatzung) 2009“.
Diese können Sie auf der Seite der Gemeinde http://www.ottendorf-okrilla.de nachlesen.
Falls Sie außerhalb der Gemeinde Ottendorf-Okrilla sitzen, informieren wir uns gern über die Vorgaben ihrer Stadt bzw. Kommune, so dass wir auch ihre Arbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben durchführen können.