Informationen

Ist Winterdienst Pflicht?

Ja, denn Mieter und Hauseigentümer stehen grundsätzlich in der Pflicht, angrenzende Wege von Schnee und Eis zu befreien. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, so können Haftungsansprüche geltend werden, z. B. wenn sich aufgrund der Pflichtverletzung eine Person verletzt.

Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla regelt die Pflicht unter anderem in § 6 „Umfang des Winterdienstes“ der Satzung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla über die „Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung und zum Winterdienst (Straßenreinigung- und Winterdienstsatzung) 2009″.  

Die Gemeinde schreibt eine Räum- und Streupflicht der Gehwege werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr vor. Während des Tages muss dieser Pflicht bei erneutem Schneefall bzw. Auftreten von Eisglätte nachgekommen werden. Ab 20:00 Uhr endet die Pflicht. Außerdem wird festgelegt, dass weder Salze noch Asche als Streumittel verwendet werden dürfen. Für Eisregen gelten Ausnahmeregelungen. 

Beräumung von Schnee z. B. auf Gehwegen, Einfahrten, Flachdächern, Treppen, Parkplätzen und anderer großer Flächen 


TIPP:
Leistungen vom Winderdienst & Streudienst Ottendorf-Okrilla
können Sie von der Steuer absetzen!


Welche Vorteile hat ein beauftragter Winterdienst?

Neben der Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben der Gemeinde verfügen wir über die entsprechende Technik und Arbeitskraft, um die fristgemäße Schnee- und Eisbeseitigung zu gewährleisten.

So müssen Sie sich während Ihrer Zeit auf Arbeit oder im Urlaub keinerlei Sorgen machen oder den Nachbarn um den Gefallen bitten. Wir erledigen den Winter- und Streudienst zuverlässig. 


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